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Keine Mitglieds- oder Jahresbeiträge
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Sie zahlen bei uns
keine Mitglieds- oder Jahresbeiträge.
Für jeden von Ihnen zum Einzug übergebenen
Vorgang wird eine Übernahmepauschale fällig, die wir je nach
Forderungsmenge individuell mit Ihnen vereinbaren.
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Der Erfolgsfall
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Bei erfolgreichem
Einzug der Forderung erhalten Sie in der Phase außergerichtliches Inkasso
und gerichtliches Inkasso bei vollständigem Ausgleich der zum Einzug
übergebenen Forderung unverzüglich die Hauptforderung abzüglich einer
zuvor vertraglich vereinbarten Erfolgsprovision ausgezahlt.
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Überwachungsinkasso
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Im Überwachungsinkasso erhalten wir bei Realisierung
der Forderung
eine 50% Erfolgsprovision des auf die Hauptforderung gezahlten Beträge.
Die verbleibende Resthauptforderung wird unverzüglich an Sie ausgezahlt.
Eine Überwachungspauschale wird nicht
erhoben!
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Der Nichterfolgsfall
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Im Nichterfolgsfall tragen Sie lediglich die pro
Vorgang einmalige Übernahmegebühr, die Inkassovergütung sowie die baren
Auslagen (ggfs. angefallene Gebühren für Gerichtsvollzieher, Gericht,
EMA, Detektei, Registerauszüge und Schreibauslagen).
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Individualvereinbarung
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Selbstverständlich sind wir auch bereit, andere
Individualvereinbarungen mit Ihnen zu treffen.
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